«Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens.» Joh. 6,68



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Samstag der 12. Woche im Jahreskreis
Kommentar zum heutigen Evangelium

Katechismus der Katholischen Kirche, § 830-835

«Viele werden von Osten und Westen kommen und... im Himmelreich zu Tisch sitzen»

Die Kirche ist katholisch: Das Wort „katholisch" bedeutet „allumfassend" im Sinn von „ganz" oder „vollständig". Die Kirche ist katholisch in einem doppelten Sinn: Sie ist katholisch, weil in ihr Christus zugegen ist. „Wo Christus Jesus ist, ist die katholische Kirche" (Ignatius v. Antiochien, Smyrn. 8,2). In ihr ist der mit seinem Haupt vereinte Leib Christi in Fülle verwirklicht [Vgl. Eph 1,22-23]... In diesem grundlegenden Sinn war die Kirche schon am Pfingsttag katholisch [Vgl. AG 4] und sie wird es bis zum Tag der Wiederkunft Christi bleiben.
Sie ist katholisch, weil sie von Christus zum ganzen Menschengeschlecht gesandt worden ist [Vgl. Mt 28,19]: „Zum neuen Volk Gottes werden alle Menschen gerufen. Deswegen muß dieses Volk eines und ein einziges bleiben und sich über die ganze Welt und durch alle Zeiten hin ausbreiten. So soll sich die Absicht des Willens Gottes erfüllen, der die Menschennatur am Anfang als eine gegründet und beschlossen hat, seine Kinder, die zerstreut waren, schließlich zur Einheit zu versammeln ...
Jede Teilkirche ist katholisch... Diese Teilkirchen sind „nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche“ (LG 23).Die Teilkirchen sind im Vollsinn katholisch durch die Gemeinschaft mit einer von ihnen: mit der Kirche von Rom, „die den Vorsitz in der Liebe führt" (Ignatius v. Antiochien, Rom. 1,1). „Mit dieser Kirche nämlich muß wegen ihres besonderen Vorranges notwendig jede Kirche übereinstimmen, das heißt die Gläubigen von überall" (Irenäus, kur. 3,3,2; übernommen vom 1. Vatikanischen K.: DS 3057)... Die reiche Vielfalt von Kirchenordnungen, liturgischen Riten, theologischen und geistlichen Erbgütern, die den Ortskirchen zu eigen sind, „zeigt die Katholizität der ungeteilten Kirche in besonders hellem Licht" (LG 23).



 
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